Als Gast brauchen Sie sich nicht einzuloggen.
Wenn Sie sich jedoch registrieren und einloggen, steht Ihnen die volle Funktionalität des Opernführers zur Verfügung.
Als Gast erhalten Sie jeweils Zugriff auf die Komponisten und Librettisten.
Die Dokumente Titel und Kurzfakten, Handlung, Geschichte, Kommentar und Diskographie einer Oper bleiben für Gäste unsichtbar, ebenso PDF-Dokumente der jeweils kompletten Opern in ansprechendem Layout zum Ausdrucken.
Unter Beispieloper sehen Sie auch als Gast exemplarisch den kompletten Inhalt einer Oper zu einem Komponisten.

Screenshot für den Einstieg in die Beispieloper
Sie können das linke Navigationsfenster über den Link "verkleinern" ausblenden. Das rechte Fenster können Sie ebenfalls über den Link "minimieren" ausblenden. So steht Ihnen mehr Platz beim Lesen des Inhalts im mittleren Inhaltsfenster zur Verfügung.

Im linken Frame finden im Outlookelement "Verlauf" Ihre während einer Sitzung betrachteten Dokumente aufgelistet.
Es stehen Ihnen als Gast Verzeichnisse für Opern, Komponisten, Librettisten und Abkürzungen zur Verfügung. Für Gäste ist die Anzeige der Opern mit Ausnahme der Beispieloper gesperrt. Beim Anklicken der Links werden jedoch nur die Dokumente angezeigt, die Sie als Gast sehen dürfen (siehe Sichtbare Dokumente für Gäste).
Das Abkürzungsverzeichnis kann sowohl jederzeit aus der Menüleiste heraus als das Inhaltsfenster überblendendes Flyout-Fenster aufgerufen als auch aus dem Navigationsbaum in das mittlere Inhaltsfenster z.B. zum Ausdrucken geladen werden. Opern-, Komponisten- und Librettistenverzeichnis können sowohl aus der Menüleiste in das mittlere Inhaltsfenster geladen, als auch über die im linken Fenster angeordneten Outlookelemente in das linke Fenster geladen werden, so dass dabei das Inhaltsfenster unverändert bleibt.
Desweiteren können Sie als Gast auch die Volltextsuche nutzen. Die Treffer der Volltextsuche werden in einer Trefferliste aufgelistet. Beim Anklicken der Trefferdokumente werden jedoch nur die Dokumente angezeigt, die Sie als Gast sehen dürfen (siehe Sichtbare Dokumente für Gäste).